Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 09/2023)

A) Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Firma LLT - Living, Lifestyle & Travel GmbH (nachfolgend „LLT) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise gebucht bei der Marke 'Oldtimer Urlaubsreisen'.

Zudem verfügt LLT über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.

Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

§  Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

§  Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

§  Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

§  Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

§  Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

§  Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

§  Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

§  Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

§  Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

§  Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

§  Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

LLT als Veranstalter von Oldtimer Urlaubsreisen, Murnauer Str. 17, 82449 Uffing a. Staffelsee, hat eine Insolvenzabsicherung mit KAERA Industrie-und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Industriestr. 4-6, 61440 Oberursel, bei der Zurich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt a. Main., Telefon: 069-71150 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der LLT - Living, Lifestyle & Travel GmbH (Murnauer Str. 17, 82449 Uffing a. Staffelsee) verweigert werden.

 

B) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für alle angebotenen Veranstaltungen:

(1) Allgemeines: 1.1 LLT - Living, Lifestyle & Travel GmbH (nachfolgend „LLT“) veranstaltet unter der eingetragenen Marke 'Oldtimer Urlaubsreisen' geführte, begleitete Reisen für Selbstfahrer mit dem eigenen Fahrzeug oder für Selbstfahrer mit einem gemieteten Fahrzeug von Dritten. 

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen zwischen LLT und den Kunden (nachfolgend: „Teilnehmer“). Zwischen den Parteien kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande.

1.3 LLT vermittelt Mietfahrzeuge. Diese Fahrzeuge werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. Verträge über die Anmietung von Fahrzeugen kommen unter den Vertragsbedingungen des Drittanbieters zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter zustande.

1.4 LLT vermittelt Leistungen Dritter (nachfolgend: „Drittveranstalter“). Die Drittveranstalter sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Die Verträge über Veranstaltungen kommen unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem Drittveranstalter zu dessen Bedingungen zustande. Die hier ausgeführten AGB von LLT regeln nur die Auswirkungen dieser Drittanbieterverträge auf den vorliegenden Vertrag.

(2) Teilnahme: 2.1 Der Teilnehmer muss bei der Anmeldung ein Fahrzeug angeben, mit dem er beabsichtigt teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt sind PKW mit Baujahr bis 1990.

2.2 In Ausnahmefällen und nur nach Zustimmung durch LLT kann eine Fahrzeugänderung im Vergleich zur Anmeldung vorgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nur nach Rücksprache mit LLT, Fahrzeuge mit späteren Baujahre zugelassen sind. Sollte eine Fahrzeugänderung ohne Zustimmung durch LLT erfolgen und erfüllt das Fahrzeug nicht die Baujahrbeschränkung, kann LLT die Teilnahme verweigern. In diesem Fall sind die Bedingungen von 2.1 nicht erfüllt und ein Anspruch des Reiseteilnehmers auf Erstattung des Reisepreises besteht nicht, max. in Höhe der Stornierungskonditionen.

2.3 Das Fahrzeug muss EU-gesetzlich bzw. gemäß der landestypischen Gesetze (z.B. Schweiz) zugelassen und versichert sein. 

2.4 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Fahrzeug bei Reisebeginn in einem Wartungszustand befindet, der eine pannenfreie Reise erwarten lässt. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller im Reiseland geltenden Verkehrsregeln sowie für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Ist keine Verkehrssicherheit gegeben, kann das Fahrzeug von der Teilnahme an der gebuchten Reise ausgeschlossen werden. 

2.5 Der Teilnehmer versichert zum Antritt der Reise gesundheitlich in der Lage zur Teilnahme sowie im Besitz eines gültigen Führerscheins für PKW und eines Reisepasses/Personalausweises zu verfügen, der bei Reiseantritt noch mind. 6 Monate Gültigkeit hat. 

2.6 Bei kleineren Pannen des teilnehmenden Fahrzeuges wird vor Ort durch den Servicemechaniker versucht, das Fahrzeug innerhalb einer für alle Teilnehmer vertretbaren Frist wieder fahrbereit zu machen. Entstehen durch die Reparatur Kosten für durch erheblichen Zeitaufwand des Servicemechanikers (>1Stunde) oder durch Nutzung von Materialien (z.B. Öle oder Ersatzeile) gehen diese zu Lasten des Teilnehmers und sind direkt mit dem Servicemechaniker abzurechnen.

2.7 Sollte es während der Reise bei einem Fahrzeug zu einem Totalausfall kommen, steht es dem Veranstalter frei ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zustellen. Ein Totalausfall berechtigt den Teilnehmer nicht zur ordentlichen Kündigung des Reisevertrages. Ein Anspruch des Reiseteilnehmers auf Teilerstattung des Reisepreises besteht in diesen Fällen ebenfalls nicht. Der Reiseteilnehmer hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf Nutzung eines Ersatzfahrzeugs. Sofern dem Teilnehmer ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, gilt dies nur bis zur Wiederherstellung des eigenen Fahrzeugs, längstens jedoch bis zum Ende der gebuchten Reise zur Verfügung. Die anfallenden Kosten (z.B. Benzin) gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Teilnehmer haftet bei einem selbstverschuldeten Schaden, auch bei durch Alkohol oder Drogen verursachte Fahruntüchtigkeit, bei Unfallflucht oder nachweislich unsachgemäßer Fahrzeugbehandlung uneingeschränkt. 

2.8 Sollte es vor Reisebeginn bei einem Fahrzeug zu einem Totalausfall kommen, steht es dem Veranstalter frei den Teilnehmer mit einem anderen Fahrzeug zuzulassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge die jünger als 30 Jahre alt sind. Es besteht kein automatisches Recht zur Teilnahme mit einem jüngeren Fahrzeug. Ein Anspruch des Reiseteilnehmers auf Vollerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall ebenfalls nicht, max. in Höhe der Stornierungskonditionen.

 

(3) Vertragsabschluss & Reisepreiszahlung: 3.1 Vor Vertragsabschluss erfolgt die Information des Teilnehmers nach der Richtlinie (EU) 2015/2302. Das Formblatt wird dem Teilnehmer vor Buchung online, schriftlich oder persönlich zur Kenntnis gebracht. Der Teilnehmer bestätigt durch die Absendung des ausgefüllten Anmeldeformulars, die AGB sowie das Formblatt zur Kenntnis genommen zu haben. Die Anmeldung zur Reise kann online durch das Anmeldeformular online oder schriftlich auf dem Postweg (mit Unterschrift) an die LLT erledigt werden. Mit seiner Anmeldung gibt der Teilnehmer den verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für sich und alle weiteren in der Anmeldung genannten Personen ab.

3.2. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. durch das Anmeldeformular) gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Buchung absenden“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (LLT) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „Buchung absenden“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung. Die Annahme des Antrages durch den Reiseveranstalter (LLT) kommt erst mit schriftlicher Buchungsbestätigung per Email über die genannte Tour an den Teilnehmer zu Stande. LLT behält sich generell das Recht vor, Anträge abzulehnen.

3.3 Nur durch Annahme des Reisenantrags mittels genannter Buchungsbestätigung und Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins gem. §651r BGB ist eine Anzahlung auf den Reisepreis pro Person fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises pro Person. Der Restbetrag des Reisepreises ist nach Rechnungslegung und Aufforderung von LLT, spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Vertragsabschluss von Reisen innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis unter Berücksichtigung des §651k BGB sofort fällig. Erfolgt die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist der LLT berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Anzahlung für bereits entstandene Aufwendungen einzubehalten sowie Schadensersatz entsprechend Ziffer 5 zu fordern.

3.4 Umlage von Preiserhöhungen: Sofern nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen von Dienstleistern an LLT gestellt werden, kann LLT diese an den Teilnehmer weitergeben. Preiserhöhungen von mehr als 5% im Vgl. zum Zeitpunkt der Buchung gem. Verbraucherpreisindex sind umlegbar. LLT muss den Teilnehmer darüber informieren und muss dem Teilnehmer eine Differenzrechnung stellen. Eine Preiserhöhung muss dem Teilnehmern bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. 

(4) Durchführung: 4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Reisebeschreibungen im Katalog oder der Webpage (oldtimer-uralubsreisen.de) von LLT. Konkrete Leistungsbeschreibungen von einzelnen Hotels sind nicht verbindlich. Kurzfristige, organisatorisch notwendige Änderungen (z.B. Verlegung einer Tagestour auf einen anderen Tag während der Reise) oder durch höhere Gewalt (z.B. Wetter9) und/oder Streik bedingte Änderungen, sind jederzeit möglich und führen, bei gleichwertigem Ersatz, zu keinem Anspruch auf Reduzierung des Reisepreises. LLT ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Nachweisliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.2 LLT behält sich das Recht vor, vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten, wenn nachweisbare Gründe oder Ursachen zu einer Absage führen, die LLT nicht zu vertreten hat. Im Falle eine Absage wird die volle Höhe des bereits geleisteten Reisepreises erstattet, ohne dass darüber hinaus Ersatzansprüche an den Veranstalter entstehen. 

(5) Reisestornierung/ -Rücktritt: 5.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen und von der Reise zurückzutreten. Es gelten insbesondere die Rechte für Pauschalreise nach § 651a BGB und der EU-Richtlinie (EU) 2015/2302. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber LLT erklärt werden. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung ist ausschlaggebend. Storniert ein Teilnehmer eine Reise - egal aus welchem Grund - gelten für alle Reisen die nachfolgenden Stornierungsbedingungen, deren Kenntnisnahme der Teilnehmer mit Abschluss der Anmeldung ausdrücklich bestätigt hat: 

- Stornierung bis 42 Tage (6 Wochen) vor Startdatum der Reise: Es gilt eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 250,00€ pro Buchung, sobald die Buchung von LLT rückbestätigt wurde. Darüber hinaus ist die Stornierung kostenfrei. Für den Fall, dass nicht stornierbare Kosten für bereits fixierte Fremdleistungen (z.B. Flugtickets) anfallen, sind diese vom Teilnehmer zu tragen. 

- Stornierung ab 41 Tage bis 21 Tage vor Startdatum der Reise: 50% des Reisepreises pro Person. 

- Stornierung ab 20 Tage vor Startdatum der Reise: 80% des Reisepreises pro Person.

5.2 Der Reiseteilnehmer kann verlangen, dass ein Dritter (Ersatzperson) in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. LLT kann dem Wechsel widersprechen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen (z.B. keine Verfügbarkeit von Einzelzimmern). Etwaige Mehrkosten werden nur dann dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, sofern diese tatsächlich entstanden sind.

5.3 Der Teilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass LLT kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vom Teilnehmer geforderten Stornierungskosten. Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt nicht grundsätzlich, dies gilt insbesondere für das nicht rechtzeitige Eintreffen zum Reisebeginn oder für vorzeitige Abreisen. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und LLT es versäumt, Abhilfe zu schaffen. 

5.4 Für den Fall, dass „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ eintreten, wird auf die gesetzliche Regelung der Richtlinie (EU) 2015/2302 verwiesen:

Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Wird die Reise auf Grund einer Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes abgesagt, erfolgt Erstattung des Reisepreises auf Grundlage des deutschen Reiserechtes. 

5.5 Zur Absicherung der Reise empfiehlt LLT  dem Teilnehmer ausdrücklich den Abschluss einer Reisekostenrücktrittversicherung sowie ggfs. einer Auslandskrankenversicherung.

(6) Ausschluss & Verjährung von Ansprüchen: Der Teilnehmer hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende fristwahrend nur gegenüber LLT unter der nachfolgenden Anschrift (Murnauer Str. 17, 82449 Uffing a. Staffelsee) geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Schadensansprüche und Ansprüche des Teilnehmers nach den §651 BGB verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes der gebuchten Reise folgt.

(7) Haftung: 7.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der angegebenen Reisedienstleistungen sowie eine gewissenhafte Reiseabwicklung. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters (LLT) für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von LLT herbeigeführt worden ist bzw. LLT allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl und jegliche Schäden am Fahrzeug oder sonstigen Vermögensgegenständen des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- oder Drittleistungen lediglich vermittelt werden und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Drittanbieter eindeutig gekennzeichnet werden, dazu gehören insbesondere aber nicht ausschließlich Hoteldienstleistungen, Beförderungsdienstleistungen (z.B. Busfahrten, Bootsfahren oder Helikopterflüge) und Führungen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insofern ausgeschlossen, da LLT die Leistungen von diesen Drittveranstaltern ausschließlich vermittelt. LLT haftet nur für eigenes Verschulden bzw. für das Verschulden der eigenen Mitarbeiter. Werden die Reise oder Teile der Reise nicht gewissenhaft und vertragsgerecht erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche beispielsweise nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

7.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Problemen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist vor allem verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel rechtzeitig anzuzeigen, kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend gemacht werden können. Die Meldung eines Mangels durch den Teilnehmer gegenüber der Reiseleitung ist keine Anerkennung von Ansprüchen. Bei Abbruch einer Reise aufgrund höherer Gewalt behält sich der Veranstalter den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten bzw. zur Beendigung der Reise notwendigen Leistungen. Der Kunde hat den Reiseveranstalter (LLT) zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine)  nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter (LLT) zugesagten Frist erhält.

7.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter (LLT) dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

7.4 Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und tragen die alleinige Verantwortung (zivil- und strafrechtlich) für alle selbst oder durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Dies gilt in gleichem Falle für Fahrer, Beifahrer und falls abweichend für Halter und Eigentümer der Fahrzeuge. Es gilt die Straßenverkehrsordnung des Landes in dem die Veranstaltung stattfindet. Die Teilnehmer sind für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie aller gesetzlichen Auflagen verantwortlich. Der Teilnehmer, sowie, falls abweichend vom Teilnehmer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten mit Abschluss des Reisevertrags hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und alle Art von Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Helfer, Veranstaltungsplatzeigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des gekennzeichneten Personenkreises beruht. Jeder Fahrer stellt eigenverantwortlich seine Fahrtüchtigkeit sicher.

(8) Kündigung des Reiseveranstalters: Der Reiseveranstalter (LLT) kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters (LLT) die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter (LLT), so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Kündigung des Reisevertrages kann auch durch die Reiseleitung ausgesprochen werden, diese ist insoweit vom Reiseveranstalter (LLT) bevollmächtigt.

(9) Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften: 9.1 Der Reiseveranstalter (LLT) unterrichtet Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften mit Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

9.2 Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.

9.3 Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Ausgenommen sind diese, sofern sie bedingt durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters (LLT) sind. 

9.4 Der Reiseveranstalter (LLT) haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer ihn mit der Besorgung beauftragt hat. Es sei denn, der Reiseveranstalter (LLT) hat seine eigenen Pflichten schuldhaft verletzt.

(10) Daten: 10.1 Für eine gewissenhafte und ordnungsgemäße Durchführung jeder Reise ist die Weitergabe der vom Teilnehmer erhaltenen Daten notwendig. Der Teilnehmer akzeptiert die Nutzung und Speicherung der von Ihm zur Verfügung gestellten Daten in diesem Zusammenhang. LLT verpflichtet sich, diese Daten nach der DSGVO vertraulich zu behandeln und diese nur zur Durchführung der Reise zu verwenden. Mit Anmeldung bei der Reiseveranstaltung erklären beide, Fahrer und ggfs. Beifahrer, dass sie nachfolgende Hinweise zur Kenntnis genommen haben und die datenschutzrechtliche Einwilligung geben:

10.2 Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten wie in der Anmeldung abgegeben (z.B. Name) für Hotel- und Beförderungsdienstleister sowie zum Zweck einer Teilnehmerliste für die Veranstaltung genutzt werden und unter den anderen Teilnehmern der Veranstaltung geteilt werden darf. 

10.3 Ich erkläre mich damit einverstanden, dass LLT bzw. ein Beauftragter im Rahmen der Veranstaltung von Oldtimer Urlaubsreisen Foto- und Filmaufnahmen von mir erstellen und diese Aufnahmen anschließend nutzen (d. h. speichern, bearbeiten, verfremden und vervielfältigen) darf. 

10.4 Ich gestatte bis auf Weiteres, die Nutzung dieser Aufnahmen zu folgendem Zweck: Versand an die Gruppenmitglieder während und nach Veranstaltung, Gestaltung von Fotocollagen/ -zusammenstellungen/ Videos, journalistische Zwecke und Werbung. Ich erkläre mich mit der zweckgebundenen Nutzung und Veröffentlichung in folgenden Medien einverstanden: Printmedien (Broschüren, Zeitschriften etc.), Mobile Datenträger (USB-Stick, CD, DVD), Internet (insb. Homepage von Oldtimer Urlaubsreisen & ggfs. Social Media), Rundfunk, Fernsehen. 

10.5 Ich weiß, dass durch die Erstellung und Nutzung der Aufnahmen von mir schützenswerte personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ich willige insbesondere der Weiterleitung meiner persönlichen Daten zur organisationszwecken an Dritte für die Reiseorganisation ein.  

10.6 Mir ist bewusst, dass die Abgabe dieser Einverständniserklärung völlig freiwillig ist und jederzeit widersprochen werden kann. Falls der Teilnehmer einzelne Punkte der Datenverwendung widerspricht, ist dies durch ihn schriftlich mitzuteilen. 

10.7 Das grundsätzliche Copyright der gesamten Veranstaltung liegt bei LLT.

(11) Allgemeine Bestimmungen& Gerichtstand: 11.1 Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

11.2 Gerichtstand ist Garmisch-Partenkirchen. Richtet sich die Klage gegen Personen, Vertragspartner des Dienstleitungsvertrags, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen mit Wohnsitz im Ausland oder der Wohnsitz nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Garmisch-Partenkirchen. Für den Reisevertrag inkl. dieser AGBs gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Für Klagen des Reiseveranstalters (LLT) gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

(12) Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

 

C) Unsere Datenschutzbestimmungen für alle angebotenen Veranstaltungen:

Ergänzend zu den Regelungen der AGBs wird bezüglich der Foto- & Filmaufnahmen von der jeweiligen Person nach DSGVO festgehalten:

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ernst Behrens von LLT GmbH bzw. ein Beauftragter im Rahmen der Veranstaltungen der LLT GmbH Foto- und Filmaufnahmen von mir erstellen und diese Aufnahmen anschließend nutzen (d. h. speichern, bearbeiten, ggf. verfremden und vervielfältigen) darf. Ich gestatte bis auf weiteres, die Nutzung dieser Aufnahmen zu folgendem Zweck: Versand an die Gruppenmitglieder nach Veranstaltung, Gestaltung von Fotocollagen/ -zusammenstellungen, journalistische Zwecke und Werbung. Ich erkläre mich mit der zweckgebundenen Nutzung und Veröffentlichung in folgenden Medien einverstanden: Printmedien (Broschüren, Zeitschriften etc.), Internet (insb. Homepage von Oldtimer-Urlaubsreisen und ggfs. Social Media), Rundfunk, Fernsehen Ich weiß, dass durch die Erstellung und Nutzung der Aufnahmen von mir schützenswerte personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Damit erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bewusst, dass die Abgabe dieser Einverständniserklärung völlig freiwillig ist und eine Ablehnung dazu führt, dass die Fotos nicht an die Gruppenteilnehmer verschickt werden aber sonst keinerlei Nachteile führt. Die Einverständniserklärung ist jederzeit widerrufbar, und zwar mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Widerrufserklärung. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ernst Behrens/LLT GmbH als Veranstalter der Reise meine Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer zur Erfüllung der Corona-Schutzmaßnahmen den jeweiligen Veranstaltern der organisierten Stopps zur Verfügung stellt, sofern nötig. 

Der Widerruf bzw. das Löschen der Daten kann beim Veranstalter veranlasst werden: LLT GmbH, Ernst Behrens, Murnauer Str. 17, 82449 Uffing a. Staffelsee

 

Uffing a. Staffelsee, September 2023

LLT - Living, Lifestyle & Travel GmbH

vertreten durch Geschäftsführer Ernst Behrens

Murnauer Str. 17

82449 Uffing a. Staffelsee